Übernahme oder Neugründung

Die eigene Praxis
Übernahme oder Neugründung?
Ärzte haben heute eher selten die Wahl zwischen Praxisneueröffnung und -übernahme. Denn das Gesundheitsstrukturgesetz lässt Neugründungen nur noch in unterversorgten Bereichen zu. Wer sich niederlassen möchte, übernimmt deshalb in der Regel eine bestehende Praxis.
Vor allem in den alten Bundesländern, in denen viele Planungsbereiche wegen Überversorgung für Neugründungen gesperrt sind, ist die Praxisübernahme der gängige Weg in die Selbstständigkeit. Nach einer Studie zum Investitionsverhalten von Ärzten bei der Praxisgründung in den Jahren 2002/2003, herausgegeben von der apoBank und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI), wurden mehr als 80 Prozent aller Finanzierungen dazu verwendet, eine Praxis zu übernehmen oder in eine Praxis einzutreten.
Auch bei den Zahnärzten ist die Praxisübernahme die dominierende Niederlassungsform. In den alten Bundesländern wählten knapp die Hälfte, in den neuen Ländern drei von vier Existenzgründern den Kauf einer Einzelpraxis als Start in die Freiberuflichkeit, so das Ergebnis einer Studie der apoBank und des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) zur zahnärztlichen Praxisgründung 2002.
Das Für und Wider einer Praxisübernahme sollte jeder niederlassungswillige Arzt genau abwägen. Aus wirtschaftlicher Sicht lässt sich sagen, dass die Übernahme einer etablierten Praxis gegenüber einer Neugründung mit weniger Risiken verbunden ist. Denn der Arzt kann auf Bestehendes aufbauen und aufgrund der vorhandenen Praxisdaten abschätzen, was in Zukunft auf ihn zukommt.
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