Mitunter kommt es leider vor, dass keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird. Es besteht immer die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde auch an andere Stellen zur alternativen Streitbeilegung zu wenden oder den Rechtsweg zu gehen.
Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes), besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Versicherungsbereich, richten sie bitte Ihre Beschwerde an das Beschwerdemanagement der AXA Konzern AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln oder über das Internet www.axa.de/beschwerdemanagement. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde bei dem Versicherungsombudsmann, bzw. bei Kranken- und Pflegeversicherungen bei dem Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung einzulegen.
Stellen zur alternativen Streitbeilegung: